Beschreibung
Praktischer Büro-Klapptisch mit klappbaren Tischbeinen und integriertem Kabelkanal. Die 160 × 80 cm große Tischplatte bietet Platz zum Arbeiten sowie für Besprechungen und Seminare. Bei Bedarf lässt sich der Tisch platzsparend verstauen.
Neuware zum Sonderpreis
Bei diesem Artikel handelt es sich um unbenutzte Neuware aus unserem Lagerbestand. Wir bieten die noch vorhandenen Bestände im Rahmen unseres Lagerabverkaufs zu einem attraktiven Sonderpreis an. Nur solange der Vorrat reicht.
Ausstattung
- 25 mm starke Tischplatte mit 2 mm Kantenumleimer
- Kratzfeste Oberfläche
- Tischplatte gemäß DIN EN 14322:2004+06
- Stabiles Vierkantrohrgestell mit klappbaren Tischbeinen
- Pulverbeschichtetes Gestell mit Strukturoberfläche
-
Inklusive Kabelkanal
Farbe
Tischplatte: Pflaume hell
Gestell: Signalweiß (RAL 9003)
Maße & Gewicht
B 1600 × T 800 × H 720 mm
Gewicht: 39 kg
Lieferung & Montage
- Lieferung frei Bordsteinkante auf Palette
- Platzsparend zerlegt und im Karton verpackt
- Stapelbar auf Palette
- Verpackungsentsorgung durch den Empfänger
Artikelinformationen
Artikelnummer: PG956K
Herstellerinformationen:
Hartnagel Handels GmbH
Raiffeisenstraße 1
71126 Gäufelden-Nebringen
Deutschland
☎ +49 (0)7032 9768-0
✉ info@hartnagel-handel.de
Gesetzliche Gewährleistung
Die folgenden Informationen gelten für Verbraucher.
Nach den EU-Vorschriften muss der Verkäufer gekaufte Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, wenn sie sich als fehlerhaft erweisen oder nicht wie angegeben aussehen oder funktionieren. Ist dies nicht möglich oder kann der Verkäufer dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie tun, haben Sie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung. Sie haben ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Waren erhalten haben, stets Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Möglicherweise bieten die Vorschriften in Ihrem Land aber zusätzlichen Schutz.
Die 2-jährige Gewährleistung beginnt mit dem Erhalt Ihrer Waren.
Tritt innerhalb eines Jahres nach Lieferung ein Mangel auf, müssen Sie nicht nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. In einigen EU-Ländern gilt diese „umgekehrte Beweislast“ zwei Jahre. Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für von Privatpersonen gekaufte Waren. Das nationale Recht mancher EU-Länder sieht einen längeren Gewährleistungszeitraum vor.
EU-Informationen zur Gewährleistung




