Lagerabverkauf – Sonderpreis
Unbenutzte Neuware aus Lagerbestand. Nur solange der Vorrat reicht.

Schuhkipper aus Metall, 4 Klappen, 50 cm breit, gelb-grün

Ersparnis 34%
SKU: SK04/6666

Preis:
Sonderpreis€59,00 Normalpreis€89,00

Beschreibung

Platzsparender Schuhkipper aus Metall mit vier einzeln zu öffnenden Klappen. Ideal für Flur, Diele, Eingangsbereich, Büro und Unterkunft. Mit nur 15 cm Tiefe eignet er sich besonders für schmale Bereiche.

Neuware zum Sonderpreis

Bei diesem Artikel handelt es sich um unbenutzte Neuware aus unserem Lagerbestand. Wir bieten die noch vorhandenen Bestände im Rahmen unseres Lagerabverkaufs zu einem attraktiven Sonderpreis an. Nur solange der Vorrat reicht.

Ausstattung

  • 4 einzeln zu öffnende Klappen
  • Platz für bis zu 8 Paar Schuhe, je nach Schuhgröße
  • Robuste Ausführung aus 100 % Stahl
  • Pulverbeschichtete Oberfläche, matt
  • Besonders platzsparend – nur 150 mm tief

Farbe
Gelb-Grün

Maße & Gewicht
H 1360 × B 500 × T 150 mm
Nettogewicht: 14,8 kg

Lieferung & Montage

  • Lieferung frei Bordsteinkante
  • Verpackt in Folie und Karton
  • Verpackungsentsorgung durch den Empfänger
  • Komplett montiert und sofort einsatzbereit

Artikelinformationen
Artikelnummer: SK04/6666

Herstellerinformationen:

Hartnagel Handels GmbH
Raiffeisenstraße 1
71126 Gäufelden-Nebringen
Deutschland

☎ +49 (0)7032 9768-0
✉ info@hartnagel-handel.de

Gesetzliche Gewährleistung

Die folgenden Informationen gelten für Verbraucher.

Nach den EU-Vorschriften muss der Verkäufer gekaufte Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, wenn sie sich als fehlerhaft erweisen oder nicht wie angegeben aussehen oder funktionieren. Ist dies nicht möglich oder kann der Verkäufer dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie tun, haben Sie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung. Sie haben ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Waren erhalten haben, stets Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Möglicherweise bieten die Vorschriften in Ihrem Land aber zusätzlichen Schutz.

Die 2-jährige Gewährleistung beginnt mit dem Erhalt Ihrer Waren.

Tritt innerhalb eines Jahres nach Lieferung ein Mangel auf, müssen Sie nicht nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. In einigen EU-Ländern gilt diese „umgekehrte Beweislast“ zwei Jahre. Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für von Privatpersonen gekaufte Waren. Das nationale Recht mancher EU-Länder sieht einen längeren Gewährleistungszeitraum vor.

EU-Informationen zur Gewährleistung

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